Junge Menschen machen einen großen Teil der Bevölkerung des afrikanischen Kontinents aus. Daher ist es unerlässlich, dass die Organisationen nach wirksamen Wegen suchen, um Diversität und Inklusion für Jugendliche auf dem afrikanischen Kontinent zu gewährleisten.
Die Kommission der Afrikanischen Union (AUC) hat sich stets für die Inklusion von Jugendlichen mit Behinderungen am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum eingesetzt. „Die Richtlinie zur Inklusion behinderter Jugendlicher in den Jugendaustausch der AU dient als Arbeitsdokument, um die Afrikanische Union und ihre Organe dabei zu unterstützen, allen afrikanischen Jugendlichen gleichen Zugang zu den entsprechenden Programmen zu bieten“, erläuterte Frau Prudence Ngwenya, Leiterin der Abteilung Humanressourcen, Wissenschaft und Technologie (HRST).
Die Inklusionsrichtlinie steht in direktem Zusammenhang mit der Initiative „1 Million by 2021“ von S.E. Moussa Faki Mahamat (Vorsitzender der AUC), die darauf abzielt, für eine Million junger Afrikanerinnen und Afrikaner unmittelbare Chancen in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Unternehmertum und Engagement zu schaffen. Die Richtlinie stellt sicher, dass alle, die an den von der Initiative gebotenen Möglichkeiten interessiert sind, gleichermaßen berücksichtigt werden. Die AUC ist der Ansicht, dass die Inklusion afrikanischer Jugendlicher in Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten eine wichtige Komponente ist, die zur Agenda 2063: The Africa We Want (Das Afrika, das wir wollen) beiträgt.
Mit der Inklusionsrichtlinie soll versucht werden, die Barrieren weiter abzubauen, denen sich behinderte afrikanische Jugendliche – trotz aller Bemühungen der AU – noch immer in den bestehenden Austausch- und Freiwilligenprogrammen gegenübersehen. Sie bietet eine gründliche Darstellung der Auswahlverfahren für behinderte Jugendliche, der Arten von Behinderungen, die es gibt, und der Vorteile eines behindertengerechten Austausch- und Freiwilligenprogramms sowie der Monitorings- und Evaluierungsprozesse, mit denen sichergestellt wird, dass diese Jugendlichen auch nach ihrer Teilnahme in die zukünftigen Angebote der Organisationen einbezogen werden.
Die Richtlinie der AU zur Inklusion von Behinderten in den Jugendaustausch wurde in Zusammenarbeit mit der GIZ (technische Unterstützung) und durch einen Beratungsprozess entwickelt, an dem verschiedene Akteure und Freiwillige aus verschiedenen Ländern des afrikanischen Kontinents beteiligt waren.